Terms of Service
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für die Nutzung der von Koj AG (nachfolgend „Koj”), Weihergasse 11, 3005 Bern, angebotenen und von der Mieterin (nachfolgend „Mieterschaft”) genutzten Leistungen. Sie kommen zur Anwendung, soweit nicht spezifische Regelungen in individuellen Verträgen vorgehen.
Koj behält sich vor, die AGBs jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen. Solche Änderungen werden der Mieterschaft umgehend via E-Mail oder in anderer Schriftform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn die Mieterschaft nicht innert 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
Mietsache
Die Vermieterin überlässt der Mieterschaft die Gegenstände gemäss Offerte [nachfolgend Mietsache] zum entgeltlichen Gebrauch. Die Mietsache kann im Vergleich zur Offerte geringfügige Abweichungen im Farbton und/oder Form aufweisen. Die Mietsache ist neu oder neuwertig. Koj behält sich ausdrücklich das Recht vor, restaurierte Mietsachen zur Verfügung zu stellen. Die Mietsache verbleibt im Eigentum der Vermieterin.
Vertragsbestandteile
Der Vertrag zwischen der Koj und der Mieterschaft besteht aus der Offerte und den AGB, falls nicht anders vereinbart. Sofern die einzelnen Vertragsbestandteile zueinander in einem weder durch entsprechende Auslegung noch sonstwie aufzulösenden Widerspruch stehen, besteht unter den Vertragsbestandteilen folgende Hierarchie:
Offerte [Datum gemäss individueller Onlineofferte]
AGB Koj
ABV Hausratskaskoversicherung Basler Versicherung AG, falls nicht anders vereinbart
Zustandekommen des Mietvertrags, Mietbeginn, Dauer und Kündigung
Der Mietvertrag wird mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen, die sich nach der Offerte bestimmt. Vorbehalten bleibt die Bonitätsprüfung der Mieterschaft durch CreditGate24 (CG24) ein Partner der Firma Koj, aufgrund derer Koj das einseitige Recht zusteht, den Vertragsschluss abzulehnen. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage des CRIF-Ratings des potenziellen Kunden getroffen. Die Mieterschaft hat der Offertanfrage eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (ID oder Pass) und ihre derzeitige Adresse sowie des aktuellen und hier interessierenden Mietvertrags beizulegen.
Die Miete beginnt am vereinbarten Liefertermin (Offerte, E-Mail oder Telefon).
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer hat die Vermieterin das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt zu kündigen.
Der Mietvertrag kann ferner aus wichtigen Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt jede gravierende Vertragsverletzung (wie unsachgemässer Gebrauch der Möbel, entfernen der Möbel von der Lieferadresse) einer Partei, die trotz Ersuchen der anderen Partei nicht innert zehn (10) Tagen behoben wird und die die Fortsetzung der Vereinbarung für die andere Partei als unzumutbar erscheinen lässt.
Jede Partei hat das Recht, mit sofortiger Wirkung den Mietvertrag zu kündigen bei Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit, drohendem oder eröffnetem Konkurs oder bei Nachlassstundung der anderen Partei.
Die Parteien sind verpflichtet, während den Kündigungsfristen ihre Pflichten unter dem Mietvertrag weiterhin uneingeschränkt zu erfüllen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
Nutzung
Geografische Region der Nutzung
Die Möbel von Koj dürfen nur in der Schweiz und in ausgewählten Regionen in Deutschland genutzt werden, falls nicht anders vereinbart.
Zum Vertragsschluss und Bezug der Leistungen sind nur natürliche und juristische Personen berechtigt, welche über eine feste Wohnadresse oder einen Geschäftssitz in der Schweiz oder in ausgewählten Regionen in Deutschland verfügen, falls nicht anders vereinbart. Die Mieterschaft hat vor Vertragsschluss einen Bonitätsnachweis entsprechend den Anforderungen von Koj zu erbringen. Sie erklärt sich damit einverstanden, dass Koj die Bonität selbständig prüft oder durch einen Dritten prüfen lässt und dazu die notwendigen Informationen einholt oder einholen lässt.
Nutzungsberechtigte
Die Mieterschaft darf die Möbel Dritten (nachfolgend „Nutzungsberechtigte”) nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Koj zur Nutzung überlassen. Nutzungsberechtigte haben die für die Mieterschaft geltenden Voraussetzungen zu erfüllen und die in den AGBs aufgeführten Pflichten einzuhalten. Die Mieterschaft bleibt Vertragspartner der Koj und ist ihr gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Obliegenheiten verantwortlich, unabhängig davon ob sie selbst oder eine Nutzungsberechtigter die Möbel nutzt.
Liefer- und Montagetermin sowie -bedingungen
Die Lieferung und Montage der Mietsache sowie damit zusammenhängende Arbeiten erfolgen am zwischen den Parteien vereinbarten Termin, an die von der Mieterschaft angegebene Lieferadresse, gemäss Offerte. Nachträgliche übereinstimmende Terminverschiebungen oder Adressänderungen bleiben vorbehalten. Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Liefertermine notwendig sind. In diesem Fall beginnt der Mietvertrag mit erster Lieferung. Falls die gewünschte Einrichtung einer zusätzlichen Lieferung aufgrund von unterschiedlichen Lieferfristen bedarf, wird diese mit einer Gebühr von CHF 400 verrechnet.
Lieferverzögerungen und Teillieferungen werden der Mieterschaft frühzeitig mitgeteilt. Lieferverzögerungen und Teillieferungen berechtigen die Mieterschaft nicht zum Vertragsrücktritt. In Einzelfällen kann Koj individuell eine Preisreduktionen gewähren.
Die Lieferung und Montage erfolgen nur an bzw. in Anwesenheit von volljährigen Personen.
Die Mieterschaft hat allenfalls bereits vorhandenen Möblierung zur Seite zu räumen, sodass sie die Montage nicht behindert, sowie den Zugang zu der Wohnung und zum Hauptstromanschluss der Wohnung zu gewähren.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis in einen Raum der Wohnung an der Lieferadresse, sofern der Anfahrtsweg geeignet ist für den Transport und sofern die Gebäudestruktur dies zulässt (Türgrösse und Treppenhaus). Es liegt in der Verantwortung der Mieterschaft, rechtzeitig abzuklären, ob die genannten Voraussetzungen gegeben sind und falls dies nicht der Fall ist, die Vermieterin rechtzeitig darüber zu informieren, andernfalls muss die Mieterschaft allfällige zusätzlich entstehende Kosten bezahlen.
Sind zusätzliche Hilfsmittel zur Lieferung erforderlich (z.B. Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (z.B. durch lange Fusswege), muss die Mieterschaft die Vermieterin vorher darüber informieren. Die durch diese Umstände zusätzlich anfallenden Kosten werden der Mieterschaft separat in Rechnung gestellt.
Liegt die Lieferadresse an einem autofreien Ort, liefert die Vermieterin lediglich bis zur Talstation oder soweit zugefahren werden kann.
Wand- und Deckenmontagen, Elektro- und Sanitäranschlüsse, der Einbau von Unterhaltungselektronik sowie bautechnische Arbeiten (bspw. Malerarbeiten) erfordern eine geeignete Beschaffenheit der Wand- bzw. der Deckenkonstruktion. Die Leistung von Koj umfasst keine derartigen Arbeiten. Die Mieterschaft trägt sämtliche daraus resultierende Kosten, ausser Koj offeriert hierfür eine individuelle Werklieferung.
Die Mieterschaft hat während der Lieferung und Montage alle sonstigen Massnahmen zu treffen, die von ihrer Seite notwendig sind, um der Vermieterin die ordnungsgemässe Bereitstellung der Mietsache zu ermöglichen.
Wird die Mieterschaft am Liefer- und Montagetermin nicht an der Lieferadresse angetroffen oder verweigert sie die Annahme, wird ihr so rasch als möglich ein neuer Liefer- und Montagetermin mitgeteilt. Die Vermieterin ist in diesem Fall berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 sowie die Kosten für jede zusätzliche Anlieferung bzw. Anreise des Servicepartners separat in Rechnung zu stellen.
Kann die Lieferung aus einem Grund nicht erfolgen, den die Mieterschaft zu vertreten hat, kann die Vermieterin der Mieterschaft für die Lagerung der Gegenstände ab dem 11. Tag nach angekündigter Bereitstellung CHF 5.00 pro Tag verrechnen.
Diese Pflichten der Mieterschaft gelten auch bei Nachbesserungsarbeiten und bei der Rücknahme der Mietsache.
Mietzins und Transportkosten
Der Mietzins für die Möbelnutzung wird in der Offerte festgelegt und ist monatlich jeweils im Voraus auf den 1. des Monats zu bezahlen , falls nicht anders vereinbart.
Der Mietzins ist auf das Konto
Koj AG, c/o Cleverclip GmbH, Weihergasse 11, 3005 Bern
Postfinance AG
CH22 0900 0000 1562 8023 3
BIC POFICHBEXXX
zu bezahlen und Mietzinszahlungen mit befreiender Wirkung können nur an ebendieses Konto geleistet werden.
Die Lieferung und die damit zusammenhängenden Arbeiten sowie die Möbelrückgabe bzw. -Abholung und die damit zusammenhängenden Arbeiten (bspw. Demontage) sind im Mietzins inbegriffen. Zusätzliche Leistungen werden separat in Rechnung gestellt (bspw. Fassadenlift, Endreinigung, ausserordentliche Reparaturen etc.).
Preise und Kosten
MWST
Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisanpassungen
Koj behält sich vor, Preise anzupassen, insb. im Falle eines Möbelwechsels. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen. Anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vorbehalten.
Zahlungsverzug
Wird eine Rechnung von Koj nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, gerät die Mieterschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Verzug ist Koj berechtigt, der Mieterschaft die entstehenden Mehraufwendungen in folgender Höhe in Rechnung zu stellen:
1. Mahnung / Zahlungserinnerung: Keine Zusatzkosten
2. Mahnung: Pauschal CHF 25.00
3. Mahnung: Pauschal CHF 40.00
Ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. auf den Rechnungsbetrag
Die Verrechnung zusätzlicher Verzugskosten bleibt vorbehalten.
Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch die Mieterschaft, ist Koj berechtigt, den Mietvertrag ausserordentlich zu kündigen, die Möbel umgehend kostenpflichtig einzuziehen und die Forderungen gegenüber der Mieterschaft einem Inkassobüro zu übergeben.
Die Kosten des Inkassobüros (weitere Mahnkosten und Betreibungskosten) gehen zu Lasten der Mieterschaft und sind von ihr anerkannt.
Im Falle einer fristlosen Kündigung, für welche die Mieterschaft den Grund gesetzt hat, stehen Koj folgende Forderungen zu, welche die Mieterschaft anerkennt:
Aufwandpauschale von CHF 150.00 für mit der Kündigung entstehende Umtriebe
Aufwendungen (Zeit und direkte Kosten), die im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Abholung der Möbel stehen
Mietzins bis zum Zeitpunkt, zu welchem die Möbel sich wieder bei Koj befinden
Entschädigungspauschale im Betrage von mindestens einer Monatsmiete für die im Zusammenhang mit der Weitervermietung stehenden Kosten
Pflichten der Mieterschaft
Die Mieterschaft hat während der Vertragsdauer die folgenden allgemeinen Pflichten:
Die Mieterschaft leistet vor Übergabe der Mietsache eine Kaution zwei Monatsmieten gemäss Offerte auf das Konto der Vermieterin, falls nicht anders vereinbart. Die Kaution dient der Sicherung der Mietzinse und zur Deckung von Schäden an der Mietsache, für welche die Mieterschaft einzustehen hat. Wird die Kaution nicht rechtzeitig bezahlt, hat die Vermieterin das Recht, diesen Vertrag per sofort aufzulösen. Bei vollständiger, mängelfreier Rückgabe der Mietsache wird die Kaution zurückerstattet. Zinsen sind keine geschuldet.
Die Mieterschaft verpflichtet sich, die Mietsache in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und Nutzungseinschränkungen sowie Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der Vermieterin und des Herstellers zu befolgen. Kosten für eine Endreinigung werden separat verrechnet.
Einen ordnungsgemässen und verantwortungsvollen Schutz gegen Diebstahl (Verriegeln von Fenstern und Türen) sicherzustellen sowie eine Hausratsversicherung abzuschliessen.
Keine optischen oder technischen Veränderungen an den Möbeln vorzunehmen oder selbst Reparaturen oder Servicearbeiten durchzuführen.
Koj über Vorfälle, Unfälle oder Schäden an der Mietsache unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Die Mieterschaft hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Sie ist verpflichtet, die Vermieterin unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrags die Mietsache dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird oder in sonstiger Weise verlustig geht. Die Mieterschaft trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Prüfpflicht, Mängelrüge und Gewährleistung
Die Mieterschaft ist verpflichtet, bei Anlieferung bzw. nach erfolgter Montage die Mietsache und die mit der Montage zusammenhängenden ausgeführten Arbeiten umgehend auf ihre Vollständigkeit und das Vorliegen von Mängeln zu prüfen. Bei allfälligen Mängeln ist die Vermieterin sofort schriftlich und unter Beilage von Fotos zu informieren. Soweit solche Mängel nicht sofort gemeldet wurden, wird vermutet, dass sie nach erfolgter Lieferung und Montage entstanden sind. Die Mietsache ist entweder neu oder leicht/normal gebraucht. Übliche Gebrauchsspuren und Abnutzungen an der Mietsache sind keine Mängel.
Versteckte Mängel müssen der Vermieterin sofort nach Entdeckung gemeldet werden. In dringlichen Fällen sind die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um weiteren Schaden von der Mietsache abzuwenden. Die Mieterschaft darf Reparaturen, Services oder andere Arbeiten und Veränderungen an der Mietsache nicht ohne das schriftliche Einverständnis der Vermieterin einem Dritten in Auftrag geben oder selbst erledigen.
Im Falle eines Mangels, den die Vermieterin zu vertreten hat und der die Nutzung der Einrichtungsgegenstände bzw. die damit zusammenhängenden Arbeiten zum vertragsgemässen Gebrauch ausschliesst oder zumindest erheblich einschränkt, hat die Mieterschaft ein Recht auf Nachbesserung innert angemessener Frist. Alle anderen Gewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung, Minderung oder Schadenersatz) sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt für alle Arten von Mängeln.
Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet einzig für den funktionstüchtigen und betriebssicheren Zustand der Mietsache und der damit zusammenhängenden Arbeiten im Zeitpunkt der Übergabe. Jede weitere Haftung (insbesondere für Liefer-, Montage, oder sonstige Arbeitsverzögerungen, Unmöglichkeit oder mit der Montage zusammenhängende Arbeiten) wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Haftung der Mieterschaft
Die Mieterschaft haftet für alle Schäden an der Mietsache, die durch unsachgemässen, übermässigen oder vertragswidrigen Gebrauch derselben entstanden sind.
Hat die Mieterschaft für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang der Mietsache einzustehen, so hat sie den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen.
Abtretung von Forderungen
Die Mieterschaft erklärt sich mit einem allfälligen Verkauf, Weiterverkauf und der Abtretung der Forderungen oder damit zusammenhängenden Surrogaten aus dem Mietvertrag an Dritte ausdrücklich einverstanden.
Möbelrückgabe
Allgemeines
Bei Ende des Mietvertrags hat die Mieterschaft den Mietgegenstand in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben, andernfalls ist die Vermieterin berechtigt, die zur Herstellung eines ordnungsgemässen Zustands erforderlichen Aufwendungen selbst vornehmen zu lassen und die angefallenen Kosten der Mieterschaft in Rechnung zu stellen.
Bis zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands der Mietsache gilt dieser nicht als zurückgegeben. Gleiches gilt, wenn die Mietsache unvollständig zurückgegeben wird.
Bei verspäteter Rückgabe hat die Mieterschaft für jeden Tag der Verspätung den vereinbarten (anteiligen) Mietzins zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Vermieterin bleiben hiervon unberührt.
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt an der Lieferadresse der Mieterschaft. Den Rückgabetermin vereinbaren die Parteien in gemeinsamer Absprache. Die Mieterschaft erklärt sich einverstanden, dass die Koj die Möbelrückgabe durch einen Dritten ausführen lässt.
Koj AG nimmt sich das Recht die Rücknahme der Mietsache ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Prüfung des Zustands bei der Rückgabe
Über den Zustand der Möbel wird nach deren Rückgabe (Eintreffen der Mietsache bei Koj) durch Koj oder einer durch Koj bezeichneten Stellvertretung und die Mieterschaft ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Sind sich Koj und die Mieterschaft über den Zustand uneinig, wird ein unabhängiger Sachverständiger durch Koj zur Beurteilung beigezogen. Die Kosten für einen unabhängigen Gutachter wird von der Koj bestimmt und der Mieterschaft separat in Rechnung gestellt.
Zustand der Möbel bei Rückgabe
Bei der Möbelrückgabe müssen die Möbel leer und in einem sauberen und akzeptablen Zustand sein. Als akzeptabel gilt ein Zustand, wenn er dem Alter und der Nutzungsdauer entspricht und frei von Schäden ist. Übliche Gebrauchsspuren gelten als akzeptabel. Schäden oder Zustände, die den Möbelwert mindern oder durch von der Mieterschaft zu verantwortende Handlungen verursacht wurden, können zu zusätzlichen Kosten z.B. Kosten für Reinigung oder Reparatur führen. Diese sind von der Mieterschaft zu tragen. Koj entscheidet über die Höhe der Kosten.
Wird bei der Rückgabe ein nicht gemeldeter Schaden unbestimmter Art entdeckt, darf Koj der Mieterschaft aufgrund der Verletzung der Meldepflicht zusätzliche Kosten verrechnen. Für verdeckte Schäden, welche erst nach der Rückgabe entdeckt werden, gelten dieselben Bestimmungen wie für bei der Möbelrückgabe entdeckte Schäden.
Vorzeitige Möbelrückgabe
Der Mietvertrag kann von der Mieterschaft nach Ablauf der gewählten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende jeden Monats gekündigt werden. Wenn jedoch der Mieter den Vertrag vor dem Erreichen der minimalen Vertragslaufzeit kündigt, wird 70% des totalen Vertragsvolumen oder im Minimum CHF 950 verrechnet. Das Depot wird bei frühzeitiger Rückgabe nicht zurückerstattet. Vorbehalten bleibt eine davon abweichende schriftliche Abmachung zwischen den Parteien (E-Mail genügt).
Der Mieter darf die Möbel nicht vorzeitig, d.h. während der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit, zurückgeben, außer es liegt ein erheblicher Grund vor. Ein "erheblicher Grund" liegt vor, wenn entweder 1) das Möbelstück stark von den 3D-Renderings/Fotos abweicht oder 2) stark defekt ist. Unter diesen Umständen kann das Möbelstück vorzeitig zurückgegeben oder umgetauscht werden. In diesem Fall werden die monatlichen Mietpreise angepasst.
Umzug mit Möbel
Wenn der Mieter mit Möbel umzieht, muss der Umzug von Koj durchgeführt werden. Der Umzugsauftrag kann nicht an Dritte erteilt oder selbst durchgeführt werden, falls nicht anders vereinbart. Die Umzugskosten fallen zu Lasten des Mieters. Die Umzugskosten bestehen aus den Liefer- und Montagekosten plus einem 35% Preisaufschlag, falls nicht anders vereinbart.
Kaufoption
Die Mieterschaft hat jederzeit das Recht, die Mietgegenstände zu Eigentum zu erwerben. Will die Mieterschaft diese Option ausüben, so hat sie dies Koj vorgängig mitzuteilen. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall in einer individuellen Vereinbarung (Kaufvertrag) die Modalitäten des Kaufs. Falls nicht anders angegeben, verfallen erhaltene Mietpreisreduktionen im Falle, wenn die Möbel am Ende des Mietverhältnisses abgekauft werden.
Hausratskaskoversicherung
Die Mieterschaft schliesst eine Hausratskaskoversicherung mit der Basler Versicherung AG, falls nicht anders vereinbart, ab. Die Versicherungsprämien sind im Mietpreis gemäss Ziff. 9 obenstehend inbegriffen.
Die Mieterschaft ist während der gesamten Mietdauer gegen Schäden an den Mietgegenständen versichert. Die Versicherung wird nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, maximal aber nach 3 Jahren, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Im Schadenfall verpflichtet sich die Mieterschaft, Koj über den Schaden zu informieren. Die Abwicklung des Schadens findet zwischen der Basler, Koj und der Mieterschaft statt. Daher ist die Leistung der Basler Versicherung AG der Koj abzutreten, indem eine schriftliche Abtretungserklärung unterzeichnet wird.
Angaben
Die Mieterschaft ist verpflichtet, sämtliche Angaben gegenüber Koj wahrheitsgetreu abzugeben. Die Mieterschaft ist des Weiteren verpflichtet, Email-, Festnetztelefon-, Mobilnummer- oder Namensänderungen unaufgefordert und unverzüglich an Koj schriftlich mitzuteilen. Ein bevorstehender Wohnungswechsel hat die Mieterschaft gegenüber Koj frühzeitig mitzuteilen; spätestens mit dem Erhalt oder der Aussprache der Kündigung. Unterlässt die Mieterschaft eine solche Information und verursacht er bei Koj dadurch administrativen oder anderen Mehraufwand, ist Koj berechtigt, der Mieterschaft diesen Mehraufwand in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen.
Datenschutz
Koj ist berechtigt, Daten, die Koj im Rahmen der Bonitätsprüfung oder anderweitig erhaltenen hat oder sonstwie verfügbar sind (einschliesslich Personen-, Bonitäts-, Kauf-, Rechnungs-, Zahlungs- und Inkassodaten etc.), für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter auch über die Vertragsdauer hinaus zu verwenden. Koj ist nicht verantwortlich für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Verpflichtungen Dritter.
Koj ist zudem berechtigt, abweichende Datenschutzbestimmungen auf der Website www.pabio.com zu publizieren.
Die Mieterschaft nimmt davon Kenntnis, dass Koj verpflichtet sein kann, Daten der Mieterschaft an die Polizei oder andere zuständige staatliche Stellen herauszugeben.
Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese von den Parteien durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bern.
Bern, 12.11.2020
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für die Nutzung der von Koj AG (nachfolgend „Koj”), Weihergasse 11, 3005 Bern, angebotenen und von der Mieterin (nachfolgend „Mieterschaft”) genutzten Leistungen. Sie kommen zur Anwendung, soweit nicht spezifische Regelungen in individuellen Verträgen vorgehen.
Koj behält sich vor, die AGBs jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen. Solche Änderungen werden der Mieterschaft umgehend via E-Mail oder in anderer Schriftform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn die Mieterschaft nicht innert 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
Mietsache
Die Vermieterin überlässt der Mieterschaft die Gegenstände gemäss Offerte [nachfolgend Mietsache] zum entgeltlichen Gebrauch. Die Mietsache kann im Vergleich zur Offerte geringfügige Abweichungen im Farbton und/oder Form aufweisen. Die Mietsache ist neu oder neuwertig. Koj behält sich ausdrücklich das Recht vor, restaurierte Mietsachen zur Verfügung zu stellen. Die Mietsache verbleibt im Eigentum der Vermieterin.
Vertragsbestandteile
Der Vertrag zwischen der Koj und der Mieterschaft besteht aus der Offerte und den AGB, falls nicht anders vereinbart. Sofern die einzelnen Vertragsbestandteile zueinander in einem weder durch entsprechende Auslegung noch sonstwie aufzulösenden Widerspruch stehen, besteht unter den Vertragsbestandteilen folgende Hierarchie:
Offerte [Datum gemäss individueller Onlineofferte]
AGB Koj
ABV Hausratskaskoversicherung Basler Versicherung AG, falls nicht anders vereinbart
Zustandekommen des Mietvertrags, Mietbeginn, Dauer und Kündigung
Der Mietvertrag wird mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen, die sich nach der Offerte bestimmt. Vorbehalten bleibt die Bonitätsprüfung der Mieterschaft durch CreditGate24 (CG24) ein Partner der Firma Koj, aufgrund derer Koj das einseitige Recht zusteht, den Vertragsschluss abzulehnen. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage des CRIF-Ratings des potenziellen Kunden getroffen. Die Mieterschaft hat der Offertanfrage eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (ID oder Pass) und ihre derzeitige Adresse sowie des aktuellen und hier interessierenden Mietvertrags beizulegen.
Die Miete beginnt am vereinbarten Liefertermin (Offerte, E-Mail oder Telefon).
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer hat die Vermieterin das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt zu kündigen.
Der Mietvertrag kann ferner aus wichtigen Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt jede gravierende Vertragsverletzung (wie unsachgemässer Gebrauch der Möbel, entfernen der Möbel von der Lieferadresse) einer Partei, die trotz Ersuchen der anderen Partei nicht innert zehn (10) Tagen behoben wird und die die Fortsetzung der Vereinbarung für die andere Partei als unzumutbar erscheinen lässt.
Jede Partei hat das Recht, mit sofortiger Wirkung den Mietvertrag zu kündigen bei Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit, drohendem oder eröffnetem Konkurs oder bei Nachlassstundung der anderen Partei.
Die Parteien sind verpflichtet, während den Kündigungsfristen ihre Pflichten unter dem Mietvertrag weiterhin uneingeschränkt zu erfüllen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
Nutzung
Geografische Region der Nutzung
Die Möbel von Koj dürfen nur in der Schweiz und in ausgewählten Regionen in Deutschland genutzt werden, falls nicht anders vereinbart.
Zum Vertragsschluss und Bezug der Leistungen sind nur natürliche und juristische Personen berechtigt, welche über eine feste Wohnadresse oder einen Geschäftssitz in der Schweiz oder in ausgewählten Regionen in Deutschland verfügen, falls nicht anders vereinbart. Die Mieterschaft hat vor Vertragsschluss einen Bonitätsnachweis entsprechend den Anforderungen von Koj zu erbringen. Sie erklärt sich damit einverstanden, dass Koj die Bonität selbständig prüft oder durch einen Dritten prüfen lässt und dazu die notwendigen Informationen einholt oder einholen lässt.
Nutzungsberechtigte
Die Mieterschaft darf die Möbel Dritten (nachfolgend „Nutzungsberechtigte”) nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Koj zur Nutzung überlassen. Nutzungsberechtigte haben die für die Mieterschaft geltenden Voraussetzungen zu erfüllen und die in den AGBs aufgeführten Pflichten einzuhalten. Die Mieterschaft bleibt Vertragspartner der Koj und ist ihr gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Obliegenheiten verantwortlich, unabhängig davon ob sie selbst oder eine Nutzungsberechtigter die Möbel nutzt.
Liefer- und Montagetermin sowie -bedingungen
Die Lieferung und Montage der Mietsache sowie damit zusammenhängende Arbeiten erfolgen am zwischen den Parteien vereinbarten Termin, an die von der Mieterschaft angegebene Lieferadresse, gemäss Offerte. Nachträgliche übereinstimmende Terminverschiebungen oder Adressänderungen bleiben vorbehalten. Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Liefertermine notwendig sind. In diesem Fall beginnt der Mietvertrag mit erster Lieferung. Falls die gewünschte Einrichtung einer zusätzlichen Lieferung aufgrund von unterschiedlichen Lieferfristen bedarf, wird diese mit einer Gebühr von CHF 400 verrechnet.
Lieferverzögerungen und Teillieferungen werden der Mieterschaft frühzeitig mitgeteilt. Lieferverzögerungen und Teillieferungen berechtigen die Mieterschaft nicht zum Vertragsrücktritt. In Einzelfällen kann Koj individuell eine Preisreduktionen gewähren.
Die Lieferung und Montage erfolgen nur an bzw. in Anwesenheit von volljährigen Personen.
Die Mieterschaft hat allenfalls bereits vorhandenen Möblierung zur Seite zu räumen, sodass sie die Montage nicht behindert, sowie den Zugang zu der Wohnung und zum Hauptstromanschluss der Wohnung zu gewähren.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis in einen Raum der Wohnung an der Lieferadresse, sofern der Anfahrtsweg geeignet ist für den Transport und sofern die Gebäudestruktur dies zulässt (Türgrösse und Treppenhaus). Es liegt in der Verantwortung der Mieterschaft, rechtzeitig abzuklären, ob die genannten Voraussetzungen gegeben sind und falls dies nicht der Fall ist, die Vermieterin rechtzeitig darüber zu informieren, andernfalls muss die Mieterschaft allfällige zusätzlich entstehende Kosten bezahlen.
Sind zusätzliche Hilfsmittel zur Lieferung erforderlich (z.B. Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (z.B. durch lange Fusswege), muss die Mieterschaft die Vermieterin vorher darüber informieren. Die durch diese Umstände zusätzlich anfallenden Kosten werden der Mieterschaft separat in Rechnung gestellt.
Liegt die Lieferadresse an einem autofreien Ort, liefert die Vermieterin lediglich bis zur Talstation oder soweit zugefahren werden kann.
Wand- und Deckenmontagen, Elektro- und Sanitäranschlüsse, der Einbau von Unterhaltungselektronik sowie bautechnische Arbeiten (bspw. Malerarbeiten) erfordern eine geeignete Beschaffenheit der Wand- bzw. der Deckenkonstruktion. Die Leistung von Koj umfasst keine derartigen Arbeiten. Die Mieterschaft trägt sämtliche daraus resultierende Kosten, ausser Koj offeriert hierfür eine individuelle Werklieferung.
Die Mieterschaft hat während der Lieferung und Montage alle sonstigen Massnahmen zu treffen, die von ihrer Seite notwendig sind, um der Vermieterin die ordnungsgemässe Bereitstellung der Mietsache zu ermöglichen.
Wird die Mieterschaft am Liefer- und Montagetermin nicht an der Lieferadresse angetroffen oder verweigert sie die Annahme, wird ihr so rasch als möglich ein neuer Liefer- und Montagetermin mitgeteilt. Die Vermieterin ist in diesem Fall berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 sowie die Kosten für jede zusätzliche Anlieferung bzw. Anreise des Servicepartners separat in Rechnung zu stellen.
Kann die Lieferung aus einem Grund nicht erfolgen, den die Mieterschaft zu vertreten hat, kann die Vermieterin der Mieterschaft für die Lagerung der Gegenstände ab dem 11. Tag nach angekündigter Bereitstellung CHF 5.00 pro Tag verrechnen.
Diese Pflichten der Mieterschaft gelten auch bei Nachbesserungsarbeiten und bei der Rücknahme der Mietsache.
Mietzins und Transportkosten
Der Mietzins für die Möbelnutzung wird in der Offerte festgelegt und ist monatlich jeweils im Voraus auf den 1. des Monats zu bezahlen , falls nicht anders vereinbart.
Der Mietzins ist auf das Konto
Koj AG, c/o Cleverclip GmbH, Weihergasse 11, 3005 Bern
Postfinance AG
CH22 0900 0000 1562 8023 3
BIC POFICHBEXXX
zu bezahlen und Mietzinszahlungen mit befreiender Wirkung können nur an ebendieses Konto geleistet werden.
Die Lieferung und die damit zusammenhängenden Arbeiten sowie die Möbelrückgabe bzw. -Abholung und die damit zusammenhängenden Arbeiten (bspw. Demontage) sind im Mietzins inbegriffen. Zusätzliche Leistungen werden separat in Rechnung gestellt (bspw. Fassadenlift, Endreinigung, ausserordentliche Reparaturen etc.).
Preise und Kosten
MWST
Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisanpassungen
Koj behält sich vor, Preise anzupassen, insb. im Falle eines Möbelwechsels. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen. Anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vorbehalten.
Zahlungsverzug
Wird eine Rechnung von Koj nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, gerät die Mieterschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Verzug ist Koj berechtigt, der Mieterschaft die entstehenden Mehraufwendungen in folgender Höhe in Rechnung zu stellen:
1. Mahnung / Zahlungserinnerung: Keine Zusatzkosten
2. Mahnung: Pauschal CHF 25.00
3. Mahnung: Pauschal CHF 40.00
Ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. auf den Rechnungsbetrag
Die Verrechnung zusätzlicher Verzugskosten bleibt vorbehalten.
Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch die Mieterschaft, ist Koj berechtigt, den Mietvertrag ausserordentlich zu kündigen, die Möbel umgehend kostenpflichtig einzuziehen und die Forderungen gegenüber der Mieterschaft einem Inkassobüro zu übergeben.
Die Kosten des Inkassobüros (weitere Mahnkosten und Betreibungskosten) gehen zu Lasten der Mieterschaft und sind von ihr anerkannt.
Im Falle einer fristlosen Kündigung, für welche die Mieterschaft den Grund gesetzt hat, stehen Koj folgende Forderungen zu, welche die Mieterschaft anerkennt:
Aufwandpauschale von CHF 150.00 für mit der Kündigung entstehende Umtriebe
Aufwendungen (Zeit und direkte Kosten), die im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Abholung der Möbel stehen
Mietzins bis zum Zeitpunkt, zu welchem die Möbel sich wieder bei Koj befinden
Entschädigungspauschale im Betrage von mindestens einer Monatsmiete für die im Zusammenhang mit der Weitervermietung stehenden Kosten
Pflichten der Mieterschaft
Die Mieterschaft hat während der Vertragsdauer die folgenden allgemeinen Pflichten:
Die Mieterschaft leistet vor Übergabe der Mietsache eine Kaution zwei Monatsmieten gemäss Offerte auf das Konto der Vermieterin, falls nicht anders vereinbart. Die Kaution dient der Sicherung der Mietzinse und zur Deckung von Schäden an der Mietsache, für welche die Mieterschaft einzustehen hat. Wird die Kaution nicht rechtzeitig bezahlt, hat die Vermieterin das Recht, diesen Vertrag per sofort aufzulösen. Bei vollständiger, mängelfreier Rückgabe der Mietsache wird die Kaution zurückerstattet. Zinsen sind keine geschuldet.
Die Mieterschaft verpflichtet sich, die Mietsache in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und Nutzungseinschränkungen sowie Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der Vermieterin und des Herstellers zu befolgen. Kosten für eine Endreinigung werden separat verrechnet.
Einen ordnungsgemässen und verantwortungsvollen Schutz gegen Diebstahl (Verriegeln von Fenstern und Türen) sicherzustellen sowie eine Hausratsversicherung abzuschliessen.
Keine optischen oder technischen Veränderungen an den Möbeln vorzunehmen oder selbst Reparaturen oder Servicearbeiten durchzuführen.
Koj über Vorfälle, Unfälle oder Schäden an der Mietsache unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Die Mieterschaft hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Sie ist verpflichtet, die Vermieterin unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrags die Mietsache dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird oder in sonstiger Weise verlustig geht. Die Mieterschaft trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Prüfpflicht, Mängelrüge und Gewährleistung
Die Mieterschaft ist verpflichtet, bei Anlieferung bzw. nach erfolgter Montage die Mietsache und die mit der Montage zusammenhängenden ausgeführten Arbeiten umgehend auf ihre Vollständigkeit und das Vorliegen von Mängeln zu prüfen. Bei allfälligen Mängeln ist die Vermieterin sofort schriftlich und unter Beilage von Fotos zu informieren. Soweit solche Mängel nicht sofort gemeldet wurden, wird vermutet, dass sie nach erfolgter Lieferung und Montage entstanden sind. Die Mietsache ist entweder neu oder leicht/normal gebraucht. Übliche Gebrauchsspuren und Abnutzungen an der Mietsache sind keine Mängel.
Versteckte Mängel müssen der Vermieterin sofort nach Entdeckung gemeldet werden. In dringlichen Fällen sind die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um weiteren Schaden von der Mietsache abzuwenden. Die Mieterschaft darf Reparaturen, Services oder andere Arbeiten und Veränderungen an der Mietsache nicht ohne das schriftliche Einverständnis der Vermieterin einem Dritten in Auftrag geben oder selbst erledigen.
Im Falle eines Mangels, den die Vermieterin zu vertreten hat und der die Nutzung der Einrichtungsgegenstände bzw. die damit zusammenhängenden Arbeiten zum vertragsgemässen Gebrauch ausschliesst oder zumindest erheblich einschränkt, hat die Mieterschaft ein Recht auf Nachbesserung innert angemessener Frist. Alle anderen Gewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung, Minderung oder Schadenersatz) sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt für alle Arten von Mängeln.
Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet einzig für den funktionstüchtigen und betriebssicheren Zustand der Mietsache und der damit zusammenhängenden Arbeiten im Zeitpunkt der Übergabe. Jede weitere Haftung (insbesondere für Liefer-, Montage, oder sonstige Arbeitsverzögerungen, Unmöglichkeit oder mit der Montage zusammenhängende Arbeiten) wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Haftung der Mieterschaft
Die Mieterschaft haftet für alle Schäden an der Mietsache, die durch unsachgemässen, übermässigen oder vertragswidrigen Gebrauch derselben entstanden sind.
Hat die Mieterschaft für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang der Mietsache einzustehen, so hat sie den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen.
Abtretung von Forderungen
Die Mieterschaft erklärt sich mit einem allfälligen Verkauf, Weiterverkauf und der Abtretung der Forderungen oder damit zusammenhängenden Surrogaten aus dem Mietvertrag an Dritte ausdrücklich einverstanden.
Möbelrückgabe
Allgemeines
Bei Ende des Mietvertrags hat die Mieterschaft den Mietgegenstand in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben, andernfalls ist die Vermieterin berechtigt, die zur Herstellung eines ordnungsgemässen Zustands erforderlichen Aufwendungen selbst vornehmen zu lassen und die angefallenen Kosten der Mieterschaft in Rechnung zu stellen.
Bis zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands der Mietsache gilt dieser nicht als zurückgegeben. Gleiches gilt, wenn die Mietsache unvollständig zurückgegeben wird.
Bei verspäteter Rückgabe hat die Mieterschaft für jeden Tag der Verspätung den vereinbarten (anteiligen) Mietzins zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Vermieterin bleiben hiervon unberührt.
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt an der Lieferadresse der Mieterschaft. Den Rückgabetermin vereinbaren die Parteien in gemeinsamer Absprache. Die Mieterschaft erklärt sich einverstanden, dass die Koj die Möbelrückgabe durch einen Dritten ausführen lässt.
Koj AG nimmt sich das Recht die Rücknahme der Mietsache ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Prüfung des Zustands bei der Rückgabe
Über den Zustand der Möbel wird nach deren Rückgabe (Eintreffen der Mietsache bei Koj) durch Koj oder einer durch Koj bezeichneten Stellvertretung und die Mieterschaft ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Sind sich Koj und die Mieterschaft über den Zustand uneinig, wird ein unabhängiger Sachverständiger durch Koj zur Beurteilung beigezogen. Die Kosten für einen unabhängigen Gutachter wird von der Koj bestimmt und der Mieterschaft separat in Rechnung gestellt.
Zustand der Möbel bei Rückgabe
Bei der Möbelrückgabe müssen die Möbel leer und in einem sauberen und akzeptablen Zustand sein. Als akzeptabel gilt ein Zustand, wenn er dem Alter und der Nutzungsdauer entspricht und frei von Schäden ist. Übliche Gebrauchsspuren gelten als akzeptabel. Schäden oder Zustände, die den Möbelwert mindern oder durch von der Mieterschaft zu verantwortende Handlungen verursacht wurden, können zu zusätzlichen Kosten z.B. Kosten für Reinigung oder Reparatur führen. Diese sind von der Mieterschaft zu tragen. Koj entscheidet über die Höhe der Kosten.
Wird bei der Rückgabe ein nicht gemeldeter Schaden unbestimmter Art entdeckt, darf Koj der Mieterschaft aufgrund der Verletzung der Meldepflicht zusätzliche Kosten verrechnen. Für verdeckte Schäden, welche erst nach der Rückgabe entdeckt werden, gelten dieselben Bestimmungen wie für bei der Möbelrückgabe entdeckte Schäden.
Vorzeitige Möbelrückgabe
Der Mietvertrag kann von der Mieterschaft nach Ablauf der gewählten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende jeden Monats gekündigt werden. Wenn jedoch der Mieter den Vertrag vor dem Erreichen der minimalen Vertragslaufzeit kündigt, wird 70% des totalen Vertragsvolumen oder im Minimum CHF 950 verrechnet. Das Depot wird bei frühzeitiger Rückgabe nicht zurückerstattet. Vorbehalten bleibt eine davon abweichende schriftliche Abmachung zwischen den Parteien (E-Mail genügt).
Der Mieter darf die Möbel nicht vorzeitig, d.h. während der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit, zurückgeben, außer es liegt ein erheblicher Grund vor. Ein "erheblicher Grund" liegt vor, wenn entweder 1) das Möbelstück stark von den 3D-Renderings/Fotos abweicht oder 2) stark defekt ist. Unter diesen Umständen kann das Möbelstück vorzeitig zurückgegeben oder umgetauscht werden. In diesem Fall werden die monatlichen Mietpreise angepasst.
Umzug mit Möbel
Wenn der Mieter mit Möbel umzieht, muss der Umzug von Koj durchgeführt werden. Der Umzugsauftrag kann nicht an Dritte erteilt oder selbst durchgeführt werden, falls nicht anders vereinbart. Die Umzugskosten fallen zu Lasten des Mieters. Die Umzugskosten bestehen aus den Liefer- und Montagekosten plus einem 35% Preisaufschlag, falls nicht anders vereinbart.
Kaufoption
Die Mieterschaft hat jederzeit das Recht, die Mietgegenstände zu Eigentum zu erwerben. Will die Mieterschaft diese Option ausüben, so hat sie dies Koj vorgängig mitzuteilen. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall in einer individuellen Vereinbarung (Kaufvertrag) die Modalitäten des Kaufs. Falls nicht anders angegeben, verfallen erhaltene Mietpreisreduktionen im Falle, wenn die Möbel am Ende des Mietverhältnisses abgekauft werden.
Hausratskaskoversicherung
Die Mieterschaft schliesst eine Hausratskaskoversicherung mit der Basler Versicherung AG, falls nicht anders vereinbart, ab. Die Versicherungsprämien sind im Mietpreis gemäss Ziff. 9 obenstehend inbegriffen.
Die Mieterschaft ist während der gesamten Mietdauer gegen Schäden an den Mietgegenständen versichert. Die Versicherung wird nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, maximal aber nach 3 Jahren, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Im Schadenfall verpflichtet sich die Mieterschaft, Koj über den Schaden zu informieren. Die Abwicklung des Schadens findet zwischen der Basler, Koj und der Mieterschaft statt. Daher ist die Leistung der Basler Versicherung AG der Koj abzutreten, indem eine schriftliche Abtretungserklärung unterzeichnet wird.
Angaben
Die Mieterschaft ist verpflichtet, sämtliche Angaben gegenüber Koj wahrheitsgetreu abzugeben. Die Mieterschaft ist des Weiteren verpflichtet, Email-, Festnetztelefon-, Mobilnummer- oder Namensänderungen unaufgefordert und unverzüglich an Koj schriftlich mitzuteilen. Ein bevorstehender Wohnungswechsel hat die Mieterschaft gegenüber Koj frühzeitig mitzuteilen; spätestens mit dem Erhalt oder der Aussprache der Kündigung. Unterlässt die Mieterschaft eine solche Information und verursacht er bei Koj dadurch administrativen oder anderen Mehraufwand, ist Koj berechtigt, der Mieterschaft diesen Mehraufwand in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen.
Datenschutz
Koj ist berechtigt, Daten, die Koj im Rahmen der Bonitätsprüfung oder anderweitig erhaltenen hat oder sonstwie verfügbar sind (einschliesslich Personen-, Bonitäts-, Kauf-, Rechnungs-, Zahlungs- und Inkassodaten etc.), für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter auch über die Vertragsdauer hinaus zu verwenden. Koj ist nicht verantwortlich für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Verpflichtungen Dritter.
Koj ist zudem berechtigt, abweichende Datenschutzbestimmungen auf der Website www.pabio.com zu publizieren.
Die Mieterschaft nimmt davon Kenntnis, dass Koj verpflichtet sein kann, Daten der Mieterschaft an die Polizei oder andere zuständige staatliche Stellen herauszugeben.
Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese von den Parteien durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bern.
Bern, 12.11.2020